© Isolde Klaunig

Rechtsanwältin

Dr. Helga Müller
Ziegelhüttenweg 19
60598 Frankfurt

Telefon mit Anrufbeantworter: 069 / 68 09 76 55
Fax: 069 / 63 65 79
E-Mail: kanzlei@dr-helga-mueller.de


Jede/r Mandant/in wird individuell und persönlich beraten. Die Beratung erfolgt nicht zu festen Sprechzeiten, sondern aufgrund kurzfristiger telefonischer oder elektronischer Vereinbarung nach den zeitlichen und örtlichen Möglichkeiten der Beteiligten. Vereinbart werden können auch telefonische oder gutachterliche schriftliche Beratungen.

Soweit Korrespondenz per E-Mail geführt wird, weise ich darauf hin, dass ich für die Geheimhaltung der Inhalte keine Verantwortung übernehmen kann.

Sie erreichen meine Kanzlei mit dem Auto, der U-Bahn/Straßenbahn und dem Bus. Haltestelle: Oppenheimer Landstraße – Straßenbahn Linien 18 und 19, Bus Linie 61, Anschluss vom Südbahnhof, der zu erreichen ist mit: U 1-3 und S 3-6 und DB.

 

Kosten/Gebühren

Für gerichtliche Tätigkeiten richten sich die Gebühren vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

www.gesetze-im-internet.de/rvg

https://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2013/pkh_form.pdf

Außergerichtliche Tätigkeiten sind entweder auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Stundensätzen oder vereinbarten Pauschalen zu vergüten. Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten sich nach sog. Gegenstandswerten. Abzurechnen ist die jeweilige Angelegenheit. Die Gebührenhöhe folgt der Bedeutung der Angelegenheit. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen, zur Einholung von Deckungszusagen und zur Kostendeckung während eines gerichtlichen Verfahrens zählt als eigene Angelegenheit, die je nach Aufwand mit einer Gebühr von 0,5 bis 1,3 zzgl. Auslagen und Mwst. abgerechnet wird. Stundensätze und Pauschalen für außergerichtliche Tätigkeiten richten sich nach der Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit.

Für eine Erstberatung ohne sich anschließende weitere Tätigkeit liegt die Obergrenze der Kosten derzeit bei 190,00 € zzgl. Auslagen und MwSt.

Sollten Sie im Wege der Prozesskostenhilfe staatliche Mittel in Anspruch nehmen wollen, so bringen Sie, bitte, die ausgefüllten Formulare zum ersten Beratungstermin mit. Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, so lassen Sie sich mithilfe des Beratungshilfeformulars bei dem zuständigen Amtsgericht – an der Gerichtspforte werden Sie zu dem zuständigen Rechtspfleger geschickt – einen Beratungshilfeschein geben und bringen diesen zum ersten Beratungstermin mit.

 

Formulare zum Herunterladen

Vollmacht
Dateigröße: 73 KB

Beratungskostenhilfeantrag
Dateigröße: 638 KB

Prozesskostenhilfeformular
Dateigröße: 1700 KB

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